top of page

Acerca de

Allgemeine Geschäftsbedingungen
3D Druck

Die Auftragsannahme erfolgt aufgrund der AGBs. Mit der Auftragserteilung nehmen Sie die AGBs an. Abweichungen bedürfen der Schriftform. Von diesen Bedingungen abweichende Einkaufsbedingungen oder ähnlich benannt des Auftraggebers haben keine Gültigkeit.

 


§ 1 Geltungsbereich, Identität, Begriffsbestimmungen


 

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für alle Verträge, deren Gegenstand die Erteilung von 3D-Druckaufträgen an 1001 Photography mit dem Auftraggeber über 3D-Druckaufträge.

Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als 1001 Photography ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn 1001 Photography in Kenntnis der AGB des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

 

(2) Die Identität von 1001 Photography ist: 1001 Photography, Güntersloh 17, 34128 Kassel, Deutschland, Tel.: +49 175 930 99 91, E-Mail: info@1001-photo.de, Homepage: www.1001-photo.de,

Geschäftsführung: Herr Ömer Bugazlioglu, Steuernummer: 025 808 64300,

 

(3) Der Auftraggeber ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 


§ 2 Vertragsschluss/Rücktrittsrecht
 

(1) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Die Beauftragung von 1001 Photography erfolgt auf klassischem Wege.

 

Der Auftraggeber übermittelt 1001 Photography die erforderlichen Druckdateien im 3-D-Datenformat oder ein Muster eines nachzudruckenden Erzeugnisses. 1001 Photography prüft die Unterlagen und erstellt ein verbindliches Angebot per Post, E-Mail oder Fax. An das Angebot ist 1001 Photography 30 Tage gebunden. Mit fristgemäßer Annahme des Angebots kommt der Vertrag zustande.

 

Der Vertragstext wird von 1001 Photography unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.

 

(2) Rücktrittsrechte von 1001 Photography

 

Stellt sich erst nach Beauftragung bei der manuellen Prüfung durch 1001 Photography heraus, dass die Daten nicht oder nicht zu den vereinbarten Bedingungen druckfähig sind. In diesem Fall hat 1001 Photography ein Rücktrittsrecht.

 

(3) Ablehnungs- und Rücktrittsrecht bei unzulässigen Aufträgen

 

Aufträge die sich auf das Drucken von Waffen und/oder Teilen hiervon oder von Gegenständen beziehen, deren Herstellung und/oder Besitz illegal ist oder deren Herstellung und/oder Besitz gegen Rechte Dritter verstößt, wird 1001 Photography ablehnen. Gleiches gilt für sonstige Aufträge, die gegen gesetzliche Verbote verstoßen. Ist über solche Aufträge ein Vertragsschluss erfolgt, kann 1001 Photography, wenn es die Illegalität erst nach Vertragsschluss erkennt, vom Vertrag zurücktreten. § 7 gilt ergänzend.

​​​

§ 3 Lieferzeiten, Lieferorte
 

 

(1) Die Lieferzeiten können aus technischen Gründen im Vorhinein nicht verbindlich angegeben werden, da sie von dem Umfang des Auftrags und den Kapazitäten von 1001 Photography abhängen. Die für jedes Angebot individuell berechneten Fristen sind somit unverbindlich. Bei Überschreitung der unverbindlich mitgeteilten Frist erfolgt seitens 1001 Photography eine frühzeitige Mitteilung.

 

(2) Falls der Auftraggeber den Druck zwingend zu einem bestimmten Termin benötigt, muss er dies bei der Beauftragung angeben. In dem Fall kann eine verbindliche Frist vereinbart werden.

 

(3) Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, 1001 Photography die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von 1001 Photography oder deren Unterlieferanten eintreten –, hat 1001 Photography auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen 1001 Photography, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

 

(4) Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird 1001 Photography von seiner Verpflichtung frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich 1001 Photography nur berufen, wenn 1001 Photography den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt.

 

(5) Sofern 1001 Photography die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,50 % für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Netto-Rechnungswerts der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. 1001 Photography bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftraggeber ein geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

 

(6) Die Rechte des Auftraggebers gemäß § 10 bleiben unberührt.

 

(7) 1001 Photography ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Auftraggeber nicht von Interesse.

 

(8) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen von 1001 Photography setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus.

 

(9) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Vergütungsanspruch von 1001 Photography durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet ist, so ist 1001 Photography zum Rücktritt berechtigt oder kann die Ausführung von der vorherigen Vergütung (Vorkasse) oder Sicherheitsleitung abhängig machen.

 

(10) Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, so ist 1001 Photography berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.

 

(11) 1001 Photography behält sich das Recht vor, bestimmte Länder nicht zu beliefern.
 

 

§ 4 Eigentumsvorbehalt
 

 

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gefertigten Erzeugnisse im Eigentum von 1001 Photography.
 

 

§ 5 Preise und Versandkosten, Abholung
 

 

(1) Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und folglich nicht ausgewiesen.
 

(2) Die Versandkosten werden dem Auftraggeber in den Angeboten angegeben.

 

(3) Der Versand der Ware erfolgt per Postversand, kann alternativ auch nach Terminabsprache vor Ort abgeholt werden. Sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, wählt 1001 Photography die Art der Verpackung nach freiem Ermessen.

 

(4) Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung spätestens mit dem Erhalt des jeweiligen Produkts durch den Auftraggeber auf diesen über.

 

(5) Ist der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, geht die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung der Kaufsache auf den Auftraggeber über, sobald 1001 Photography die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben hat.

 

Die Versendung ist mit einem Warenwert bis zu 500,00 € versichert. Wünscht der Auftraggeber die Absicherung höherer Versicherungssummen, muss er dies angeben. Die vom Auftraggeber dann zu tragenden Mehrkosten betragen 4,50 € bei einer Versicherungssumme bis 2.500,00 €, sowie 18,00 € bei einer Versicherungssumme bis 25.000,00 €.

 

(6) Falls Abholung des Druckerzeugnisses und/oder der Vorlage durch den Auftraggeber vereinbart ist, so erfolgt die Aushändigung ohne Prüfung der Berechtigung des Abholers gegen Nachweis der bei der Bestellung auf Wunsch zu erteilenden Empfangsbestätigung.

 

(7) Falls die Abholung des Druckerzeugnisses und/oder der Vorlage durch den Auftraggeber vereinbart ist, kommt der Auftraggeber 14 Tage nach Mitteilung, dass das Druckerzeugnis und/oder die Vorlage zur Abholung bereit stehen, in Annahmeverzug. Nach 4 Wochen besteht keine Verwahrungsverpflichtung mehr seitens 1001 Photography. 1001 Photography behält sich vor, das Druckerzeugnis und/oder die Vorlagen dann zu entsorgen.
 

 

§ 6 Preise/Zahlungsmodalitäten
 

 

(1) Die Preise können nicht pauschal über eine Preisliste angegeben werden, da sie von dem Umfang des Auftrags und den Kapazitäten von 1001 Photography abhängen. Sie werden für jedes Angebot individuell berechnet. Das gleiche gilt für Zahlungskonditionen, Fälligkeiten und Zahlungsabschläge.

 

(2) Die Zahlung kann nur im Wege der Vorkasse durch Überweisung oder PayPal erfolgen.

1001 Photography beginnt mit dem Auftrag erst nach Eingang der Zahlung.
 

 

§ 7 Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrechte/Rechte an Unterlagen, Daten

 

(1) Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm zum Druck übermittelten Daten und/oder Erzeugnisse frei von Rechten Dritter sind, dass der Druck durch 1001 Photography keine Rechte Dritter (insb. aber nicht abschließend Urheberrechte, Patentrechte, Designrechte, Wettbewerbsrechte) verletzt oder eine entsprechende Erlaubnis des Rechteinhabers vorliegt, ferner dass keine gesetzlichen Verbote verletzt werden.

 

(2) Der Auftraggeber stellt 1001 Photography von allen berechtigten Forderungen und Ansprüchen frei, die wegen der Verletzung von Rechten Dritter geltend gemacht werden. Dazu gehören auch angemessene Aufwendungen für die Rechtsverteidigung von 1001 Photography, bezüglich derer 1001 Photography auch einen Anspruch auf Vorschuss in Höhe der voraussichtlichen Kosten gegen den Auftraggeber hat.

 

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, 1001 Photography unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn gegen ihn Ansprüche wegen Verletzung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit bei 1001 Photography gefertigten Erzeugnissen geltend gemacht werden.

 

(4) Der Auftraggeber überträgt 1001 Photography – sofern erforderlich – die für die Auftragsausführung erforderlichen Nutzungsrechte (insb. aber nicht abschließend das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung, ggf. das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung bei Referenzen auf der Internetseite).
 

 

§ 8 Datenschutz/Datensicherheit/Referenz
 

 

(1) 1001 Photography verwendet die persönlichen Daten der Auftraggeber ausschließlich, soweit dies für die Kaufabwicklung notwendig ist und in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Dies beinhaltet die Speicherung der für die Vertragsabwicklung benötigten Daten. Auf Wunsch übermittelt 1001 Photography dem Auftraggeber die von 1001 Photography gespeicherten Daten. Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung von 1001 Photography verwiesen.

 

(2) 1001 Photography veröffentlicht geeignete Referenzen für die Bewerbung seiner Dienstleistungen. Dies erfolgt aber nur bei ausdrücklich erteilter Erlaubnis durch den Auftraggeber auf Nachfrage. Diese Erlaubnis ist jederzeit schriftlich widerruflich.

 

(3) 1001 Photography weist ausdrücklich darauf hin, dass der Versand von sensiblen Daten per E-Mail und/oder Fax unsicher ist. Er erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Es obliegt dem Auftraggeber, hier für eine sichere Übermittlung zu sorgen.
 

 

§ 9 Sachmängelgewährleistung, Garantie
 

 

(1) 1001 Photography haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften. Für Schadenersatzansprüche gilt allerdings die Einschränkung in § 10.

 

(2) Gegenüber Unternehmern wird die Gewährleistungsfrist auf 12 Monate beschränkt.

 

(3) Eine zusätzliche Garantie besteht bei den vom 1001 Photography gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung abgegeben wurde.

 

(4) 1001 Photography prüft sowohl bei der Beauftragung die Machbarkeit des Druckauftrags. Ist diese nicht gegeben, weist 1001 Photography darauf hin und es kommt kein Vertrag zustande. In Grenzfällen, in denen der Druck möglich ist, aber z.B. das Druckobjekt unterdurchschnittliche Stabilität aufweisen würde, weist 1001 Photography den Auftraggeber darauf hin. Wünscht der Auftraggeber gleichwohl den Druck, kann er wegen des Umstandes, auf den 1001 Photography hingewiesen hat, keine Gewährleistungsrechte beanspruchen.

 

(5) Trotz größter Sorgfalt können Abweichungen hinsichtlich der Farbe auftreten, die vom Auftraggeber als ordnungsgemäße Erfüllung akzeptiert werden müssen, sofern die Abweichungen nicht erheblich sind. Das gleiche gilt für Maßdifferenzen, die durch Schrumpfung oder Dehnung der verwendeten Materialien entstehen. Für Veränderungen, die nachträglich durch äußere Einflüsse (z.B. Witterung, Licht, Feuchtigkeit) eintreten, übernimmt 1001 Photography ebenfalls keine Gewährleistung, es sei denn es hat hierüber eine Zusicherung abgegeben.

 

(6) Die Mängelansprüche des Auftraggebers sind für den betreffenden Mangel ausgeschlossen,

 

a) wenn der Auftraggeber seinen bestehenden gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (insb. §§ 377, 381 HGB) nicht nachgekommen ist;

 

b) bei Nichtbestehen gesetzlicher Untersuchungs- und Rügepflichten des Auftraggebers, wenn er gleichwohl Unternehmer ist und offensichtliche Mängel nicht innerhalb von 7 Werktagen ab Empfang der Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel nicht innerhalb von 7 Werktagen ab Entdeckung gegenüber 1001 Photography schriftlich angezeigt hat.

 

(7) Sofern der Kunde die Löschung der 1001 Photography übermittelten Druckdaten fordert, erlischen mit Löschung dieser Daten auch Gewährleistungsrechte des Kunden.
 

 

§ 10 Haftung
 

 

(1) Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von 1001 Photography, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

 

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet 1001 Photography nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

(3) Die Einschränkungen der Abs. (1) und (2) gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von 1001 Photography, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

 

(4) Die sich aus Abs. (1) und (2) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit 1001 Photography den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit 1001 Photography und der Auftraggeber eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
 

 

§ 11 Kündigung
 

 

Macht der Auftraggeber von seinem Kündigungsrecht nach § 649 S. 1 BGB Gebrauch, kann 1001 Photography als pauschale Vergütung 15 % der vereinbarten Vergütung verlangen, wenn die Ausführung noch nicht begonnen hat. Hat die Ausführung schon begonnen, sind 80 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass 1001 Photography größere Ersparnisse hatte.
 

 

§ 12 Zurückbehaltungsrecht
 

 

(1) Der Auftraggeber kann gegenüber den Forderungen von 1001 Photography nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

 

(2) Der Auftraggeber darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf diesem Vertrag beruht.

 

(3) Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Auftraggebers unberührt.
 

 

§ 13 Widerrufsrecht/Widerrufsbelehrung
 

 

Ein Widerrufsrecht besteht gemäß 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht, da die Leistungen von 1001 Photography bei 3D-Druckaufträgen stets aufgrund individueller Auswahl oder Bestimmung durch den Auftraggeber erfolgen.
 

 

§ 14 Verhaltenskodizes
 

 

Im Rahmen seiner Verpflichtung gemäß Art. 246c Nr. 5 EGBGB weist 1001 Photography darauf hin, dass 1001 Photography sich keinen speziellen Verhaltenskodizes unterworfen hat.
 

 

§ ​15 Streitbeilegungsplattform der EU
 

 

Die EU stellt eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) zur Verfügung. Sie ist unter dem folgendem Link erreichbar:

http://ec.europa.eu/consumers/odr

E-Mail-Adresse von Rapidobject: info@1001-photo.de
 

 

§ ​16 Schlussbestimmungen
 

 

(1) Auf Verträge zwischen 1001 Photography und dem Auftraggeber findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Auftraggeber als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

 

(2) Sofern es sich beim Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Auftraggeber und 1001 Photography der Sitz von 1001 Photography.

 

(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

bottom of page